|
|
 |
 |
 |
|
|
 |
 |
 |
| INHALTSVERZEICHNIS |
|
|
 |
 |
 |
|
|
 |
 |
| ENTSCHEIDUNGEN |
|
|
 |
 |
 |
|
|
 |
|
|
 |
|
|
 |
 |
 |
|
|
 |
 |
|
|
Zeitschriftenübersicht |
| |
Zeitschriftenauswertung 1/2010
Jugendstrafrecht
StPO § 137; JGG § 68
Die Verteidigung Jugendlicher bei polizeilichen Ermittlungen
Kamann
StRR 2010, 9
Der Beitrag zeigt die besondere Bedeutung der Verteidigung von Jugendlichen im polizeilichen Ermittlungsverfahren auf. Wegen Nichtinanspruchnahme eines Verteidigers müßten Belehrungsdefizite und die Nichtbeachtung sonstiger Verfahrensrechte des Jugendlichen durch großzügige Anerkennung von Beweisverwertungsverboten kompensiert werden.
---------------------------
Nebenstrafrecht
OWiG §§ 4 ff.
Rechtsprechungsübersicht zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 2008
Korte
NStZ 2010, 22
Nebenstrafrecht
AWG §§ 7 Abs. 1, 34 Abs. 2 Nr. 3
Strafbarkeit der Ausfuhr von Gütern "besonders konstruiert für militärische Zwecke"
Bieneck
wistra 2010, 10
Nebenstrafrecht
AO § 153
Zur Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO
Weidemann
wistra 2010, 5
Nebenstrafrecht
AO §§ 370, 376 Abs. 1; StGB § 78 Abs. 3
Die Verjährung der besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung
Samson/Brüning
wistra 2010, 1
Durch § 376 AO wurde die Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Vorschrift verstößt nach Auffassung d. Verf. gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das Bestimmtheitsgebot, weil die Verjährungsfrist - anders als in § 78 Abs. 3 StGB - nicht aus der Höhe der Strafandrohung folge, sondern von der Frage abhängig sei, ob ein benannter schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliege.
---------------------------
Sonstiges
--
--
Transkulturelles Strafrecht
Vogel
GA 2010, 1
Sonstiges
--
--
Gegenwärtige Situation der internationalen Kriminologie
Schneider
JR 2010, 8
Der Beitrag gibt einen Überblick über jüngere Erkenntnisse der internationalen Kriminologie und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. Diese betrifft insbesondere die Überbewertung der "Persönlichkeitsstörung" als Kriterium zum Verständnis der Entstehung von Kriminalität.
Sonstiges
MRK Art. 1 ff.
Zustand und Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Wildhaber
EuGRZ 2009, 541
Der Beitrag analysiert die Funktionen des EGMR und konfrontiert sie mit den praktischen Handlungsmöglichkeiten infolge der zunehmenden Überlastung des Gerichtshofs.
---------------------------
Strafrecht
StGB §§ 13, 263
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance-Officers" (Anm. zu BGH StV 2009, 687)
Rönnau/Schneider
ZIP 2010, 53
Grund und Grenzen der Garantenpflicht eines Compliance-Beauftragten ergeben sich nach Auffassung d. Verf. aus dessen Informationsmacht. Die selbe Entscheidung bespricht Rotsch ZJS 2009, 712.
Strafrecht
StGB §§ 32, 34
Die strafrechtliche Rechtfertigung militärischer Gewalt in Auslandseinsätzen auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen
Frister/Korte/Kreß
JZ 2010, 10
Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß militärische Gewalt deutscher Soldaten im Rahmen eines Auslandseinsatzes auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Sekundärrechts der Vereinten Nationen gerechtfertigt sei.
Strafrecht
StGB § 34
Indirekte Sterbehilfe, zwangsweise Verhinderung eines Suizids, Abwehr einer Lebensgefahr durch lebensgefährliche Rettungsmaßnahmen - Rechtfertigung durch mutmaßliche Einwilligung oder nach § 34 StGB?
Engländer
GA 2010, 15
Strafrecht
StGB §§ 73, 73a
Polizeilich eingesetztes Kaufgeld und Wertersatz (Anm. zu BGH StV 2009, 353)
Stiebig
JR 2010, 35
Verf. stimmt der besprochenen Entscheidung zu, wonach von Ermittlungsbehörden eingesetztes Kaufgeld jedenfalls dann dem Wertersatzverfall unterliege, wenn es nicht sichergestellt wurde. Die Ausschlußklausel des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB greife in einer solchen Fallkonstellation nicht ein.
Strafrecht
StGB §§ 86 ff.
Strafvorschriften gegen Nationalsozialismus
F.-C. Schroeder
JA 2010, 1
Der Beitrag gibt einen Überblick über einschlägige strafrechtliche Vorschriften gegen nationalsozialistische Bestrebungen und Bekenntnisse.
Strafrecht
StGB §§ 211, 17
Ehrenmord
Grünewald
NStZ 2010, 1
Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß bei Tötungen auf der Grundlage des Tatmotivs der Blutrache oder allgemein der Ehre allenfalls die Regelungen über den in der Regel vermeidbaren Verbotsirrtum zur Anwendung kommen könnten.
Strafrecht
StGB §§ 223 ff.; § 78b
Genitalverstümmelung und strafrechtliche Verjährung
Wüstenberg
AZR 2009, 115
Strafrecht
StGB § 263
Feststellung eines Vermögensschadens bei Risikogeschäften (Anm. zu BGH StV 2009, 242)
Ransiek/Reichling
ZIS 2009, 315
Strafrecht
StGB § 266
Der Begriff des Vermögensschadens beim Straftatbestand der Untreue (Teil 1)
Schünemann
StraFo 2010, 1
Der Beitrag befaßt sich anhand aktueller Fallkonstellationen mit der Analyse des Tatbestandsmerkmals des Vermögensnachteils in § 266 StGB. Die einschlägige Rspr. des BGH, insbesondere diejenige des 2. Strafsenats zur Einrichtung und Führung schwarzer Kassen durch Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft im Kanther- und im Darmstädter Siemens-Fall, sei weder in verfassungsrechtlicher noch in dogmatischer Hinsicht überzeugend. Einen weiteren Beitrag zur Diskussion aus der Sicht insbes. des 2. Strafsenats liefert Fischer, Prognosen, Schäden, Schwarze Kassen - aktuelle Diskussionen im Untreue- und Betrugsstrafrecht, in NStZ - Sonderheft für Klaus Miebach, 2009, S. 8.
Strafrecht
StGB § 266a
Strafbares Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Lübbersmann
StRR 2010, 14
Strafrecht
StGB §§ 283 ff., 14, 246, 266
Abschied von der Interessentheorie und Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts und Untreue
Brand
NStZ 2010, 9
Der Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH StV 2010, 22 und unterbreitet in kritischer Auseinandersetzung mit ihr einen eigenen am Organisationsgefüge der GmbH orientierten Lösungsvorschlag zur Abgrenzung zwischen Untreue und Bankrott. Dieselbe Entscheidung bespricht Bittmann wistra 2010, 8.
Strafrecht
StGB § 333
Vorteilsgewährung und Unrechtsvereinbarung im Fall der Einladung hochrangiger Amtsträger (Anm. zu BGH StV 2009, 28)
Deiters
ZJS 2009, 578
Strafrecht
StGB § 356
Die Strafbarkeit des Scheidungsanwalts wegen Parteiverrats
Schulz
AnwBl 2009, 743
---------------------------
Transnationales Strafrecht
IRG §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 2; AsylVfG § 4
Auslieferung trotz Asylanerkennung (Anm. zu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.12.2008 - 1 AK 68/08)
Lagodny
NStZ 2010, 42
Die besprochene Entscheidung stellt nach Auffassung d. Verf. zentrale Fehlverständnisse zum Problem "Auslieferung trotz Asylanerkennung" richtig. Erschreckend an der Entscheidung sei jedoch, daß weder das Bundesamt der Justiz noch die GStA "durchgreifende Bedenken" gesehen hätten. Die Entscheidung stelle klar, daß das OLG bei der Beantwortung der Frage, ob die Asylanerkennung einer Auslieferung entgegenstehe, nicht an die Entscheidung der Verwaltungsbehörde gebunden sei. Vielmehr sei eine drohende Verfolgungsgefahr eigenverantwortlich durch das Gericht zu prüfen.
---------------------------
Verfahrensrecht
RB-EBA
--
Rahmenbeschluß über die Europäische Beweisanordnung
Roger
GA 2010, 26
Der Beitrag unterzieht den Rahmenbeschluß des Rats der Europäischen Union auf dem Gebiet der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen zur Europäischen Beweisanordnung (Beschl. v. 18.12.2008, Abl. L 350/72) einer kritischen Würdigung. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß das Übereinkommen zwar der Vereinfachung oder Erleichterung von Strafverfahren in Europa diene, dies aber zu Lasten des Einzelnen gehe, weil versäumt worden sei, eine den Rechten des Betroffenen hinreichend Rechnung tragende Regelung zu schaffen.
Verfahrensrecht
StPO § 105
Zur Berücksichtigung hypothetischer Ermittlungsverläufe in Fällen grobfehlerhafter Annahme von Gefahr in Verzug bei Wohnungsdurchsuchungen (Beweisverwertungsverbot)
Schneider
NStZ - Sonderheft für Klaus Miebach, 2009, S. 46
Bewußte Verstöße gegen den Richtervorbehalt aus § 105 StPO führen nach Auffassung d. Verf. ohne weiteres zur Unverwertbarkeit der dadurch gewonnenen Beweismittel, weil deren Verwendung in einem rechtsstaatlich-fairen Strafverfahren nicht gerechtfertigt werden könne. Rechtmäßige hypothetische Ermittlungsverläufe spielten in diesem Zusammenhang keine Rolle. Dem gegenüber würden "fahrlässig" begangene Beweiserhebungsverstöße die Legitimationsbasis der staatlichen Beweisführung nicht derartig intensiv tangieren, daß hier grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot zur Anwendung kommen müsse. In diesem Bereich müßten rechtmäßige hypothetische Ermittlungsverläufe durchgängig berücksichtigt werden. Dementsprechend könnte auch die Auffassung des 5. Strafsenats des BGH zur Unbeachtlichkeit hypothetischer rechtmäßiger Ermittlungsverläufe bei grob fehlerhafter (leichtfertiger) Annahme von Gefahr in Verzug sachlich nicht überzeugen.
Verfahrensrecht
StPO §§ 102, 104, 105 Abs. 2
Verwertungsverbot bei Verstoß gegen Richtervorbehalt (Anm. zu OLG Hamm StV 2009, 567)
Brüning
ZJS 2009, 129
Die zustimmend besprochene Entscheidung läßt nach Auffassung der Verf. hoffen, daß die Strömungen zur Stärkung des Richtervorbehalts neuen Aufwind erhielten und willkürliche Annahmen von Gefahr im Verzug in Zukunft nachhaltige Konsequenzen in Form von Beweisverwertungsverboten auslösten.
Verfahrensrecht
StPO §§ 114a ff., 119, 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 3 S. 4, 147
Reform der Untersuchungshaft
Michalke
NJW 2010, 17
Der Beitrag stellt in Kurzform die wesentlichen Änderungen im Bereich des Rechts der Untersuchungshaft dar, die zum 01.01.2010 infolge des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BGBl I, 2009, 2274) in Kraft getreten sind. Auch wenn die meisten Änderungen im Grundsatz zu begrüßen seien, insbesondere was die frühzeitige Verteidigerbestellung bei Vollstreckung der Untersuchungshaft angehe, sei dem Gesetzgeber der "große Wurf" nicht gelungen.
Verfahrensrecht
StPO §§ 114a ff., 119, 140 Abs. 1 Nr. 4, 147
Änderungen im Recht der Untersuchungshaft
Kazele
NJ 2010, 1
Der Beitrag gibt einen Überblick über die am 01.01.2010 in Kraft getretenen Änderungen des Untersuchungshaftrechts, die im wesentlichen wenig Neues bewirkten. Die Reform werde wohl nicht die Chancen vergrößern, Untersuchungshaft zu vermeiden oder zu begrenzen. Bedauerlich sei insbes., daß der Gesetzgeber sich nicht zur Einführung einer Obergrenze für die Untersuchungshaft entschlossen habe. Demselben Thema widmet sich der Beitrag von Herrmann StRR 2010, 4, der zu einer ähnlich zurückhaltenden Bewertung der Gesetzesänderungen kommt. Einen weiteren Überblick über die Änderungen des Untersuchungshaftrechts gibt der Beitrag von Bittmann NStZ 2010, 13.
Verfahrensrecht
StPO § 136 Abs. 1 S. 2
Verwertungsverbot bei Übergang von Zeugen- zu Beschuldigtenvernehmung und Voraussetzungen einer qualifizierten Belehrung (Anm. zu BGH StV 2010, 1)
Gless/Wennekers
JR 2009, 383
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der besprochenen Entscheidung des 4. Strafsenats (hierzu auch Neuhaus StV 2010, 45) auseinander, weil sie die Antwort auf die Frage, warum ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht nicht zu einem strikten abwägungsresistenten Beweisverwertungsverbot führe, schuldig geblieben sei. Die Abwägungslösung werfe mehr Fragen auf als daß sie Probleme löse. Zu begrüßen sei die vom 4. Strafsenat betonte Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung eines zunächst unbelehrt gebliebenen Beschuldigten. Die selbe Entscheidung bespricht Deiters ZJS 2009, 198, der ebenfalls die Entscheidung dahingehend kritisiert, daß sie eine Verwertung der Aussage des Beschuldigten trotz Verstoßes gegen die Pflicht zur qualifizierten Belehrung zulasse. Zum selben Ergebnis gelangt Kasiske ZIS 2009, 319.
Verfahrensrecht
StPO § 136 Abs. 1 S. 2
Zur verdeckten Befragung des Beschuldigtten (V-Leute und Hörfallen)
Roxin
NStZ - Sonderheft für Klaus Miebach, 2009, S. 41
Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß die staatlich veranlaßte Erlangung von Geständnissen und Deliktsinformationen durch gezielte Befragung und Bedrängung eines Beschuldigten, der infolge täuschenden Verhaltens des Ermittlers eine Vertrauensperson vor sich zu haben glaubt, stets eine unzulässige Hörfalle sei, deren Ergebnisse unverwertbar seien.
Verfahrensrecht
StPO §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 3 S. 4
Beiordnung eines Verteidigers bei Vollstreckung von Untersuchungshaft
Heydenreich
StRR 2009, 444
Trotz des Gebots der Unverzüglichkeit der Beiordnung eines Verteidigers nach Vollstreckung von Untersuchungshaft gem. § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO leitet Verf. aus der Sollvorschrift des § 142 Abs. 1 StPO und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs das Gebot ab, einem Beschuldigten eine Bedenkfrist von bis zu zwei Wochen einzuräumen, um einen beizuordnenden Verteidiger zu bezeichnen. Gehe danach die Auswahlentscheidung auf den Richter über, sei von diesem die Auswahl anhand von Listen qualifizierter Verteidiger vorzunehmen, die seitens der Anwaltschaft zur Verfügung gestellt werden müßten.
Verfahrensrecht
StPO § 168c Abs. 1, Abs. 5
Kein Verwertungsverbot für Mitbeschuldigte bei Verletzung der Benachrichtigungspflicht (Anm. zu BGH StV 2010, 9)
Fezer
NStZ 2009, 524
Die Anm. setzt sich kritsch mit der Auffassung des 1. Strafsenats des BGH auseinander, nach der ein Mitbeschuldigter kein Recht habe, die Verwertung von Beweisergebnissen zu rügen, die unter Verletzung wesentlicher Beschuldigtenrechte zustande gekommen sind, auch wenn nicht unmittelbar ihm gegenüber der Verfahrensfehler begangen wurde (s. hierzu auch den Besprechungsaufsatz von Weßlau StV 2010, 41). Kritisch zu dieser Entscheidung auch Kudlich JR 2009, 303, der darauf hinweist, daß auch ohne fundamentale Kritik an der "Rechtskreistheorie" im entschiedenen Fall gute Gründe dafür gesprochen hätten, den objektiven Verfahrensverstoß auch zugunsten des Mitangeklagten für beachtlich zu halten.
Verfahrensrecht
StPO § 243 Abs. 4 S. 2
Neue Formen der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung - neue Chancen, neue Risiken
Pfister
NStZ - Sonderheft für Klaus Miebach, 2009, S. 25
Der Beitrag äußert Vorbehalte gegenüber neuen Formen der Einlassung des Angeklagten in der tatsacheninstanzlichen Hauptverhandlung in Form der Verlesung schriftlicher Erklärungen oder der Abgabe von Verteidigererklärungen. Soweit überhaupt zulässig, müsse das Ausweichen auf Surrogate mit Defiziten im Bereich der Beweiswürdigung "bezahlt" werden.
Verfahrensrecht
StPO §§ 244 Abs. 4, 261
Glaubwürdigkeitsbeurteilung: Eigene Sachkunde vs. aussagepsychologisches Sachverständigengutachten
Schmuck/Steinbach
StraFo 2010, 17
Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß die eigene Sachkunde der Gerichte zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zuweilen überschätzt und Beweisanträge der Verteidigung auf Vernehmung eines Sachverständigen zu Unrecht zurückgewiesen würden. Der Beitrag faßt die Faktoren zusammen, in denen auch vom BGH die eigene Sachkunde des Gerichts für nicht ausreichend erachtet wird.
Verfahrensrecht
StPO §§ 244, 245, 246
Zur Bescheidung von auf Beweiserhebung gerichteten Anträgen
Mosbacher
NStZ - Sonderheft für Klaus Miebach, 2009, S. 20
Verfahrensrecht
StPO § 257c
Thesen zur rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Fernwirkung der gesetzlichen Regelung der Urteilsabsprache
Rieß
StraFo 2010, 10
Der Beitrag weist auf lang- und mittelfristige Folgen der gesetzlichen Regelung der Verständigung im Strafverfahren für das deutsche Strafverfahren in seiner Gesamtheit und auf seine Auswirkungen auf zumindest Teile des materiellen Strafrechts hin. Besonders die Rollenverteilung zwischen den Prozeßbeteiligten im Strafverfahren, die Pflicht zur Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung und die Strafzumessungsrelevanz eines Geständnisses seien hier betroffen.
Verfahrensrecht
StPO § 257c
Die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren aus der Perspektive erstinstanzlicher Gerichte
Weimar/Mann
StraFo 2010, 12
Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren der Entwicklung in der bisherigen Rspr. Rechnung trage und die Verständigung als formalisierten Ablauf in das geltende Strafprozeßrecht integriere. Damit würden weitgehend die durch die Rspr. geschaffenen Voraussetzungen zu strafprozessualen Absprachen nunmehr in Gesetzesform gegossen. In den Massen- und Kleinkriminalitätsverfahren vor dem Amtsgericht werde allerdings durch die umfassenden gesetzlichen Vorgaben eine zügige und unbürokratische Verständigung erschwert.
Verfahrensrecht
StPO §§ 257c, 273 Abs. 1a
Negativattest über nicht erfolgte Verständigung im Strafverfahren und Beweiskraft des Protokolls
Brand/Petermann
NJW 2010, 268
Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß die Nichtberücksichtigung einer Verständigung auch dann im Revisionsverfahren gerügt werden könne, wenn im Protokoll weder vermerkt sei, daß eine Verständigung tatsächlich stattgefunden habe, noch daß eine solche nicht stattgefunden habe. Es müsse dann allerdings im Freibeweisverfahren nachgewiesen werden, daß es in der Hauptverhandlung zu einer Verständigung gekommen sei.
Verfahrensrecht
StPO §§ 395 ff.
Reform der Nebenklage durch das 2. Opferrechtsreformgesetz
Barton
JA 2009, 753
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Veränderungen des Rechts der Nebenklage durch das 2. Opferrechtsreformgesetz. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossenen empirischen Studie stelle sich die Frage, ob die kontinuierliche Erweiterung von Opferschutzrechten nicht die Grundstrukturen des Strafverfahrens berührten. Danach unterschieden sich Verfahren mit Nebenklage von solchen ohne diese neue Partei, und zwar ersterenfalls regelmäßig zum Nachteil des Angeklagten. Zudem verliefen Verfahren mit Nebenklage zunehmend kontrovers und führten zu einer längeren Verfahrensdauer. Vor diesem Hintergrund sei insbesondere die fehlende Eingrenzung der Nebenklage durch das 2. Opferrechtsreformgesetz bedenklich. |
|